Betriebsarzt
Betriebsärzte sind Ärzte, die vom Arbeitgeber in Erfüllung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) bestellt werden. Sie beraten und unterstützen den Arbeitgeber beim
Arbeitsschutz
und bei der Unfallverhütung. Arbeitgeber dürfen nur Ärzte bestellen, die über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen, also Fachärzte für
Arbeitsmedizin
oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin".
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist die Bestellung eines Betriebsarztes in Abhängigkeit von den betrieblichen Gefahren, der Betriebsgröße und der Betriebsorganisation erforderlich. (Zur Regelung der Bestellung, Einsatzzeiten und Aufgaben der Betriebsärzte siehe Arbeitssicherheitsgesetz und Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit").
Betriebsärztliche Aufgaben:
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Beratung bei der Planung von Betriebsanlagen,
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Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln,
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Beratung bei der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen,
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Beratung in Fragen der
Ergonomie
und Arbeitshygiene,
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Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe,
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Beratung bei der Mitwirkung im
Betrieblichen Eingliederungsmanagement
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Beratung bei der
Prävention
(betriebliche Gesundheitsvorsorge),
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Beratung bei der
behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
und Beschäftigung
schwerbehinderter
Mitarbeiter,
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Beratung in Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der beruflichen Integration
bzw.
Rehabilitation
behinderter
Menschen (§ 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 folgende Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG),
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Untersuchungen der Arbeitnehmer (auch Vorsorgeuntersuchungen),
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Arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung,
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Anhörung als arbeitsmedizinischer Sachverständiger bei der Erörterung, ob ein schwerbehinderter Mensch gesundheitlich für einen bestimmten Arbeitsplatz
geeignet
ist, einschließlich der Frage, ob Unfallverhütungsvorschriften der Beschäftigung mit bestimmten Arbeiten entgegenstehen,
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Abgabe einer Stellungnahme beim
Kündigungsschutz
und bei der
Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben
,
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Durchführung von Betriebsbegehungen,
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Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, dem Sicherheitsbeauftragten, dem
Betriebsrat
oder
Personalrat
und der
Schwerbehindertenvertretung
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