Arbeitsmedizin
Die Arbeitsmedizin befasst sich mit der Untersuchung, Bewertung,
Begutachtung
und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen, Organisation der Arbeit einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und
Beschäftigungsfähigkeit
und seinen Krankheiten andererseits.
Die Arbeitsmedizin ist das klassische medizinische Fachgebiet der
Prävention
, Gesundheitsförderung und Rehabilitation, dabei ist sie vor allem beratende Medizin ohne kurative Aufgaben. Arbeits- und Organisationspsychologie, Sozialmedizin, Unfallverhütung und versicherungsrechtliche Themen gehören ebenfalls zu dieser medizinischen Fachrichtung. Damit leistet die Arbeitsmedizin wichtige Beiträge zu einer ganzheitlichen Betrachtung des arbeitenden Menschen und zu einer integrierten medizinischen Versorgung.
Das primäre Ziel der Arbeitsmedizin ist die Förderung, Erhaltung und Mitwirkung bei der Wiederherstellung von Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit des Menschen.
Die Arbeitsmedizin übernimmt die ärztliche Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle Arbeitnehmer/Betrieb sowie von Akteuren in der integrierten medizinischen Versorgung in Fragen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der arbeits- und beschäftigungsfähigkeitsfördernden Rehabilitation sowie in versicherungsmedizinischen Fragen.
Arbeitsmediziner
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sind auf wissenschaftlich begründeter Basis mit der menschengerechten und
ergonomischen
Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen befasst,
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decken Ursachen auf für arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen, arbeitsbedingte Erkrankungen,
Berufskrankheiten
,
Arbeitsunfälle
und leiten präventive Maßnahmen ab,
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integrieren chronisch Kranke (beispielsweise Arbeitnehmer mit Rheuma,
Epilepsie
, Diabetes
etc.
) und
behinderte
Personen in den Arbeitsprozess (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit
Arbeitsassistenten
),
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wirken an der Förderung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der individuellen Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit mit.