Blindentechnische Grundausbildung (BTG)
Die Blindentechnische Grundausbildung (BTG) ist eine
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
(Rehabilitationsmaßnahme) und richtet sich an Personen, die plötzlich erblindet sind oder deren Sehvermögen sich gravierend verschlechtert hat. (Für Menschen, die von
Gehörlosigkeit
/
Hörbehinderung
betroffen sind, gibt es eine vergleichbare spezielle Grundausbildung.)
Die blindentechnische Grundausbildung vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit in Ausbildung, Beruf und im Privatleben unerlässlich sind. Ziel der Ausbildung ist es, Schüler beziehungsweise Studenten in die Lage zu versetzen, ihre Ausbildung fortzuführen oder Berufstätige dazu zu befähigen, in ihren bisher ausgeübten Beruf zurückzukehren.
Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, die nach Maßnahmen der
Berufsberatung
, Berufsfindung oder
Arbeitserprobung
eine
Umschulung
absolvieren wollen, benötigen in der Regel zuerst diese Form der Grundrehabilitation.
Die Unterrichtsinhalte umfassen beispielsweise:
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Braille-Punktschrift (Blindenschrift),
-
Einführung in die Bedienung von blindenspezifischen Computerhilfsmitteln,
-
Einführung in die Arbeit mit elektronischen Blindenlesegeräten/-notizgeräten,
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Orientierung und Mobilität,
-
Lebenspraktische Fähigkeiten.
Die Blindentechnische Grundausbildung wird von der
Agentur für Arbeit
gefördert. Sie dauert bis zu einem Jahr und wird vor Beginn der beruflichen Rehabilitation in Schulen für blinde Menschen in
Berufsbildungswerken
,
Berufsförderungswerken
oder in sonstigen
Rehabilitationseinrichtungen
durchgeführt.