Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften sind – neben den Unfallkassen – Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung
. Sie versichern Berufstätige gegen die Folgen von
Arbeitsunfällen
und
Berufskrankheiten
und sind zuständig für die
Verhütung
von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Das
SGB VII
ist die gesetzliche Grundlage der Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften sind als gesetzlich vorgeschriebene
Sozialversicherung
Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Für Betriebe besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, das heißt, jeder Unternehmer ist zahlendes Mitglied in der für seinen Gewerbezweig errichteten Berufsgenossenschaft (man unterscheidet zwischen den sogenannten gewerblichen Berufsgenossenschaften und den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften) und alle Arbeitnehmer sind unfallversichert.
Die Betriebe werden von den Berufsgenossenschaften kontrolliert und beraten. Für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes gibt es die Unfallkassen und weitere Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind zugleich auch
Rehabilitationsträger
.
Aufgaben der Unfallversicherungsträger:
-
Prävention
: Verhütung und Abwehr von Wege- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln im Rahmen von Arbeitssicherheit,
Arbeitsschutz
und Gesundheitsschutz sowie wirksame Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen (durch sogenannte
Berufshelfer
in den Betrieben);
-
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
;
-
Entschädigung für Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten durch Geldleistungen (zum Beispiel Verletztengeld bei
Arbeitsunfähigkeit
,
Übergangsgeld
im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder spezifische
Renten
).
Die Prävention ist eine vorrangige gesetzliche Verpflichtung. Die Berufsgenossenschaften erfüllen diese Aufgabe unter anderem durch
-
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) über Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, die Arbeitgeber zu treffen haben, oder über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb;
-
Beratung und Überwachung von Arbeitgebern und Beschäftigten durch technische Aufsichtsbeamte;
-
Ausbildung, Aufklärung und Information, zum Beispiel die Aus- und Fortbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Sicherheitsbeauftragten, der Arbeitgeber, der
Betriebsräte
und
Personalräte
sowie der
Schwerbehindertenvertretung
.
Hinweis
zur Organisation der Berufsgenossenschaften:
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sind seit 1. Juni 2007 Mitglieder des neu gegründeten Spitzenverbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (
DGUV
).
Die derzeit 25 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gliedern sich in 13 Unfallkassen, sechs Gemeindeunfallversicherungsverbände und vier Landesunfallkassen im Landes- und kommunalen Bereich, sechs Feuerwehr-Unfallkassen sowie die Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkasse Post und Telekom und die Unfallkasse des Bundes. Diese drei Träger sind bundesweit zuständig.
Sowohl bei den Berufsgenossenschaften als auch bei den UV-Trägern der öffentlichen Hand sind weitere Fusionen vereinbart
bzw.
beabsichtigt, so dass sich ihre Zahl weiter verringern wird.
Auf den Internetseiten der
DGUV
finden Sie die Adressen aller Unfallversicherungsträger:
Berufsgenossenschaften
Unfallkassen