Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (
BvB
)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (
BvB
) der Bundesagentur für Arbeit haben das Ziel, die Berufswahl, die Aufnahme einer
Erstausbildung
oder die berufliche Wiedereingliederung zu unterstützen. Hierzu gibt es differenzierte Maßnahmen, um dem individuellen Förderbedarf gerecht zu werden.
Zuständig für die Förderung ist die
Agentur für Arbeit
. Sie erfolgt auf Grundlage des § 51 in Verbindung mit § 112 folgende
SGB III
sowie speziell für behinderte Menschen nach dem § 33
SGB IX
. Die finanzielle Förderung umfasst unter anderem die Maßnahmekosten für die Teilnehmer, die unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld erhalten können.
Die
BvB
umfassen die Vermittlung
bzw.
Auffrischung von Schlüsselqualifikationen und Grundkenntnissen in verschiedenen Berufsfeldern, Stützunterricht und eine intensive sozialpädagogische Betreuung.
Betriebspraktika
sind integrierter Bestandteil solcher Maßnahmen. Die Teilnehmer besuchen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung auch die Berufsschule. Zielsetzung und Konzeption der Maßnahmen richten sich nach der spezifischen Situation und den Bildungsbedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe. Das komplexe Förderinstrumentarium dient - je nach Bedarf - sowohl der Berufsvorbereitung als auch der beruflichen Orientierung.
Es werden verschiedene Bausteine bereitgehalten und je nach Förderbedarf flexibel kombiniert und gewichtet, zum Beispiel:
-
fachtheoretische und fachpraktische Schlüsselqualifikationen,
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allgemein bildende Inhalte,
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Einblick in verschiedene Berufsfelder,
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sozialpädagogische Betreuung zur Stabilisierung der Persönlichkeit,
-
Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss (Externenprüfung),
-
Spracherwerb für ausländische Teilnehmer,
-
Hilfen bei der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit.
Die Betreuung erfolgt durch Ausbilder (in Werkstätten oder Übungsbüros), Lehrkräfte, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen.
Neben den
BvB
, die behinderten und nichtbehinderten (jungen) Menschen gleichermaßen zur Verfügung stehen, gibt es Fördermaßnahmen, die den besonderen Belangen von Menschen mit
Behinderung
Rechnung tragen. Bei der Auswahl der entsprechenden Bildungsmaßnahme gilt der Grundsatz: So normal wie möglich, so speziell wie nötig.
Wenn Art oder Schwere der Behinderung eine umfassende Betreuung erfordern, finden
BvB
insbesondere in
Rehabilitationseinrichtungen
statt, die über die erforderliche personelle, räumliche und technische Ausstattung verfügen (beispielsweise Begleitung durch Fachdienste, technische Hilfen, Wohnbetreuung in einem Internat, integrierte Berufsschule).