Behindertenverbände
Die Verbände behinderter Menschen vertreten die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder, um die organisierte
Selbsthilfe
behinderter Menschen zu fördern. Sie nehmen Einfluss auf die Gesetzgebung und sind Gesprächspartner der verschiedenen im Sozialbereich tätigen Behörden und Einrichtungen.
Sie vertreten ihre Mitglieder in Fragen des Versorgungs-, Sozial- und Sozialversicherungsrechts sowie in allen Angelegenheiten, die mit beruflicher und gesellschaftlicher
Teilhabe
behinderter Menschen zu tun haben.
Die Verbände behinderter Menschen können das Verbandsklagerecht (§ 63
SGB IX
) in Anspruch nehmen, mit dessen Hilfe sie an Stelle und mit dem Einverständnis der betroffenen behinderten Menschen deren Rechte geltend machen können.
Die großen Verbände behinderter Menschen - wie beispielsweise die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE, der Sozialverband
VdK
oder der Sozialverband Deutschland - bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung in Beschluss- und Beratungsgremien auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ein.
Sie sind vertreten im Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (
BMAS
) sowie in den beratenden Ausschüssen für behinderte Menschen und in den Widerspruchsausschüssen bei den
Integrationsämtern
und den
Agenturen für Arbeit
. Ihre Vertreter sind auch als ehrenamtliche Sozialrichter tätig.
Die Behindertenverbände befassen sich des Weiteren mit der Förderung des
barrierefreien Bauens
, des Behindertensports, und sie können Träger von
Rehabilitationseinrichtungen
sein.
Auswahl an Behindertenorganisationen/-verbänden: