Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Im Rahmen der "Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben" können durch das
Integrationsamt
Leistungen für Arbeitgeber und
schwerbehinderte
Menschen gewährt werden, um Beschäftigung, die soziale Stellung und einen qualifikationsgerechten Einsatz zu gewährleisten (
SGB IX
§ 102). Die "Begleitende Hilfe im Arbeitsleben" umfasst Dienstleistungen wie Beratung und Betreuung sowie die finanzielle Förderung.
Im Mittelpunkt steht dabei der jeweilige individuelle Fall. Unabhängig davon, ob Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation vorausgegangen sind, umfasst die "Begleitende Hilfe im Arbeitsleben" alle Leistungen, die erforderlich sind, um dem schwerbehinderten Menschen die
Teilhabe
im Arbeitsleben und damit in der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen zu vermeiden.
Die "Begleitende Hilfe im Arbeitsleben" beginnt bereits in der Vorphase einer Einstellung und soll die schwerbehinderten Menschen im gesamten Arbeitsleben begleiten. Das Integrationsamt soll stets als Ansprechpartner für die schwerbehinderten Menschen, Arbeitgeber und
ggf.
das
Integrationsteam
zur Verfügung stehen. Dabei sind oft schwierige behinderungsspezifische, technische und organisatorische Probleme zu lösen. Die Integrationsämter haben dafür besondere Fachdienste, die
Integrationsfachdienste
, eingerichtet. Ziel ist es, fachlich fundierte und realisierbare Lösungen zu entwickeln, die für alle Beteiligten akzeptabel sind.
Das Integrationsamt kann im Rahmen der "Begleitenden Hilfe" verschiedene Leistungen gewähren.
Leistungen an das betriebliche Integrationsteam
Die
Schwerbehindertenvertretung
, der
Arbeitgeberbeauftragte
und der
Betriebsrat
oder
Personalrat
werden unterstützt durch:
-
Bildungs- und Informationsangebote,
-
Beratungen im Einzelfall,
-
Beratung bei der Erarbeitung einer
Integrationsvereinbarung
,
-
Beratung bei der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements,
-
Mithilfe zur Lösung von Konflikten.
Leistungen an freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen:
Beteiligung an der und finanzielle Hilfe im Rahmen der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen.