Ein Rechtsbehelf ist jedes von der geltenden Rechtsordnung in einem Verfahren zugelassene Gesuch, mit dem eine behördliche - insbesondere gerichtliche - Entscheidung angefochten werden kann - beispielsweise Einspruch , Widerspruch oder Erinnerung .
Rechtsmittel sind Rechtsbehelfe, durch die eine Partei eine gerichtliche Entscheidung prüfen lassen kann - es gibt sie in allen Verfahrensordnungen: Berufung , Beschwerde und Revision .
Die Einlegung eines Rechtsmittels hemmt den Eintritt der Rechtskraft und dient so der Fortführung des Rechtsstreits. Über das Rechtsmittel entscheidet die nächst höhere Instanz.