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Lexikon von A bis Z

Rechtsbehelf / Rechtsmittel

Ein Rechtsbehelf ist jedes von der geltenden Rechtsordnung in einem Verfahren zugelassene Gesuch, mit dem eine behördliche - insbesondere gerichtliche - Entscheidung angefochten werden kann - beispielsweise Einspruch , Widerspruch oder Erinnerung .

Rechtsmittel sind Rechtsbehelfe, durch die eine Partei eine gerichtliche Entscheidung prüfen lassen kann - es gibt sie in allen Verfahrensordnungen: Berufung , Beschwerde und Revision .

Die Einlegung eines Rechtsmittels hemmt den Eintritt der Rechtskraft und dient  so der Fortführung des Rechtsstreits. Über das Rechtsmittel entscheidet die nächst höhere Instanz.

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