Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Leistung der
Bundesagentur für Arbeit
, die während einer beruflichen
Ausbildung
sowie einer
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
geleistet wird. Auszubildende erhalten
Berufsausbildungsbeihilfe
, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.
Für Menschen mit
Behinderung
gelten die gesonderten Regelungen der
Berufsausbildungsbeihilfe für behinderte Menschen
.
Behinderte Menschen erhalten bei Teilnahme an
allgemeinen Maßnahmen der Ausbildung
Berufsausbildungsbeihilfe. Ob sie während der Ausbildung, der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, der Grundausbildung oder anderer
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder auf
Ausbildungsgeld
haben, kann bei der jeweiligen Beratungskraft der Bundesagentur für Arbeit erfragt werden.