Im Rahmen der
Initiative Inklusion
, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, der
Bundesagentur für Arbeit
, den Kammern,
Integrationsämtern
und Hauptfürsorgestellen entwickelt, werden insgesamt 100 Millionen Euro mit dem Ziel zur Verfügung gestellt, mehr
schwerbehinderte Menschen
in reguläre Arbeitsverhältnisse zu vermitteln.
Das Geld wird schwerpunktmäßig dafür eingesetzt, um
Die Förderung wird mit Mitteln des vom
BMAS
verwalteten Ausgleichsfonds finanziert. Die Maßnahmen der Initiative Inklusion orientieren sich an den Forderungen der
UN
-Behindertenrechtskonvention
und berücksichtigen die Regelungen insbesondere des
SGB IX
.
Die Initiative Inklusion wird in enger Kooperation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den zuständigen Ministerien der Länder in den Jahren 2011 bis 2018 umgesetzt.
Stand: Februar 2014
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