Beschäftigungspflicht / Beschäftigungsquote
Arbeitgeber, die mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit
schwerbehinderten
Menschen zu besetzen (§ 71 Absatz 1
SGB IX
), darunter in angemessenem Umfang auch besonders schwer Betroffene (§ 72
SGB IX
). Tun sie dies nicht, wird die so genannte
Ausgleichsabgabe
fällig.
Pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz und Monat müssen zwischen 105 und 260 Euro gezahlt werden. Die Höhe des Betrages ist abhängig von der Größe des Unternehmens und dem Grad der Erfüllung der Quote. Jeweils bis zum 31. März eines Jahres müssen Arbeitgeber bei der
Bundesagentur für Arbeit
anzeigen, ob sie ihre Beschäftigungspflicht ausreichend erfüllt haben - wenn nicht, muss gezahlt werden.
Die erhobenen Mittel ermöglichen es dem
Integrationsamt
, Hilfen für die Arbeits- und Berufsförderung schwerbehinderter Menschen zu gewähren. Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden können (§ 81
SGB IX
).
Schwerbehinderte Menschen sind zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung bevorzugt zu berücksichtigen (§ 81 Absatz 4
SGB IX
). Des Weiteren sind die Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz mit den erforderlichen
technischen Arbeitshilfen
auszustatten. Die Einrichtung von
Teilzeitarbeitsplätzen
ist zu fördern (§ 81 Absatz 5
SGB IX
).
Praxistipp
zur Reduzierung der Ausgleichsabgabe: Aufträge, die von anerkannten
Werkstätten für behinderte Menschen (
WfbM
)
ausgeführt worden sind, können zum Teil von der zu zahlenden Abgabe abgezogen werden.
Das Programm
REHADAT-Elan
, mit dem die Ausgleichsabgabe berechnet und die Anzeige erstellt werden kann, findet man zum kostenlosen Download unter
http://www.rehadat-elan.de
.
Dort gibt es auch weiterführende Informationen zur Ausgleichsabgabe, zur Anzeige nach § 80
SGB IX
und einen "Ersparnisrechner", mit dem die Abgabe überschlagsweise berechnet werden kann.