Agentur für Arbeit
Die
Agenturen für Arbeit
sind zuständig für die Ausführung der unmittelbaren Fachaufgaben im Rahmen der
Arbeitsförderung
. Sie stehen in Kontakt mit den Ausbildungs- und Arbeitssuchenden sowie den Arbeitgebern.
Aufbau der Arbeitsverwaltung (
Bundesagentur für Arbeit
,
BA
):
-
Bundesagentur für Arbeit als Zentrale in Nürnberg;
-
zehn Regionaldirektionen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Hessen, Niedersachsen-Bremen, Nordrhein-Westfalen, Nord (Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern), Rheinland-Pfalz-Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt-Thüringen;
-
rund 180 Agenturen für Arbeit mit rund 660 Geschäftsstellen;
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besondere Dienststellen für zentrale und überbezirkliche Aufgaben - beispielsweise Bildungszentren oder die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung,
ZAV
, Koordinierungsstelle Reha/SB.
Aufgaben der Agenturen für Arbeit
Die Agenturen für Arbeit üben vor allem die Aufgaben der Arbeitsförderung aus. Dazu gehört auch die Förderung durch
Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
nach
SGB IX
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - in Verbindung mit
SGB III
- Arbeitsförderung.
Im Zusammenhang mit der beruflichen Teilhabe
schwerbehinderter
Menschen ergeben sich für die Agenturen für Arbeit zusätzliche Aufgaben nach § 104
SGB IX
:
-
die
Berufsberatung
,
Ausbildungsvermittlung
und
Arbeitsvermittlung
schwerbehinderter Menschen einschließlich der Vermittlung von in
Werkstätten für behinderte Menschen
Beschäftigten auf den
Allgemeinen Arbeitsmarkt
,
-
die Beratung der Arbeitgeber bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen,
-
die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,
-
die
Gleichstellung
, deren Widerruf und Rücknahme,
-
die Durchführung des
Anzeigeverfahrens
(siehe auch
Ausgleichsabgabe
),
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die Überwachung der Erfüllung der
Beschäftigungspflicht
,
-
die Zulassung der Anrechnung und der
Mehrfachanrechnung
,
-
die Erfassung der Werkstätten für behinderte Menschen, ihre Anerkennung und die Aufhebung der Anerkennung.
Für die Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen gibt es bei den Agenturen für Arbeit besondere Vermittlungsstellen. Zuständig ist jeweils die Vermittlungsstelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betroffene wohnt. Die Arbeitsverwaltung kann Arbeitsuchende, wenn dies unter Berücksichtigung ihres Gesundheitszustandes für die Arbeitsvermittlung notwendig erscheint, mit deren Einverständnis ärztlich und psychologisch untersuchen
bzw.
begutachten
lassen.