Außerbetriebliche Ausbildung (BaE)
Die außerbetriebliche Ausbildung ist eine Maßnahme in Einrichtungen der beruflichen Bildung zur Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Jugendlichen, die nach ihrer Schulzeit keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden - sie entstand als Instrument der Benachteiligtenförderung.
Ausbildungsverhältnisse fallen unter die "außerbetriebliche Ausbildung", wenn sie überwiegend durch staatliche Programme
bzw.
durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden (die Unterscheidung zwischen betrieblicher
bzw.
außerbetrieblicher Ausbildung betrifft die Art der Finanzierung, nicht die des Lernorts).
Einrichtungen der außerbetrieblichen Ausbildung sind zum Beispiel Akademien, Bildungszentren, Fachschulen, Technikerschulen, kirchliche Einrichtungen oder
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
.
Die
Ausbildung
erfolgt in anerkannten Ausbildungsberufen oder nach besonderen
Ausbildungsregelungen
für
behinderte
Menschen in den Werkstätten oder Übungsbüros der Einrichtung und umfasst auch die Teilnahme am Berufsschulunterricht. Für eine berufliche Erstausbildung wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Während der Ausbildung finden mehrwöchige
Betriebspraktika
statt.
Ziel ist es, die Ausbildung möglichst schon nach dem ersten Ausbildungsjahr in einem Betrieb fortzusetzen - unter Umständen unter Gewährung von
ausbildungsbegleitenden Hilfen (
abH
)
. Zum Teil erfolgt die Ausbildung aber auch in einem direkten Verbund mit Ausbildungsbetrieben - bei der außerbetrieblichen Ausbildung wird zwischen
kooperativer Berufsausbildung
und
integrativer Berufsausbildung
unterschieden.
Während der Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine
Ausbildungsvergütung
und sind
sozialversichert
. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, können sie auch
Berufsausbildungsbeihilfe
beantragen. Für die Fahrten zu den Ausbildungsorten ist ein Zuschuss möglich.
Ausbildungplätze für behinderte Menschen werden durch das
Reha-Team
der
Agentur für Arbeit
direkt vermittelt.