Arbeitsvermittlung
Die
Bundesagentur für Arbeit
hat als primäre Aufgabe, Ausbildungs- und Arbeitssuchende auf der einen Seite und Arbeitgeber auf der anderen Seite zur Begründung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses zusammenzuführen. Die
Arbeitsagentur
hat Arbeitslose, deren Vermittlung erschwert ist, verstärkt vermittlerisch zu unterstützen (§ 35 Absatz 1 Satz 3
SGB III
).
Nach § 104
SGB IX
obliegt der Bundesagentur für Arbeit insbesondere die
Berufsberatung
, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung
schwerbehinderter
Menschen sowie die Beratung der Arbeitgeber bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen. Für die
Arbeits- und Berufsförderung
behinderter Menschen sind bei den Agenturen für Arbeit besondere Beratungs- und Vermittlungsstellen mit so genannten Reha-Teams eingerichtet.
Für die Suche und gezielte Vermittlung geeigneter Arbeitsplätze kann das Reha-Team auch einen
Integrationsfachdienst
beauftragen. Er unterstützt insbesondere schwerbehinderte und behinderte Menschen, die bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt eine besondere arbeitsbegleitende Betreuung benötigen.
Finanzielle
Leistungen
der Agenturen für Arbeit und der
Integrationsämter
können die Vermittlung und damit die
Teilhabe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben unterstützen.
Stand: März 2012