Ausbildungsgeld
Ausbildungsgeld ist eine Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, die von der
Bundesagentur für Arbeit
für Menschen mit
Behinderung
erbracht wird. Ausbildungsgeld steht Menschen mit
Behinderung
für den Fall zu, dass
Übergangsgeld
während einer beruflichen
Ausbildung
oder
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (
BvB
)
einschließlich einer Grundausbildung sowie während einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten
Werkstatt für behinderte Menschen (
WfbM
)
nicht geleistet werden kann. Die Höhe des Ausbildungsgeldes ist bundeseinheitlich gleich, differiert aber nach Alter, Familienstand und Art der Unterbringung.
Das Ausbildungsgeld während einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen beträgt seit dem 1. August 2001 monatlich 57 Euro im ersten Jahr der beruflichen Bildungsmaßnahme und monatlich 67 Euro im zweiten Jahr.
Stand: März 2012