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Lexikon von A bis Z

Ausländische Mitarbeiter

Für ausländische Mitarbeiter gilt der Schutz durch das Schwerbehindertenrecht ( SGB IX , Teil 2), wenn sie einen Grad der Behinderung ( GdB ) von mindestens 50 haben, rechtmäßig im Bundesgebiet wohnen, sich dort gewöhnlich aufhalten oder als Arbeitnehmer beschäftigt sind ( § 2 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX ). Unter diesen Voraussetzungen erhalten sie auch einen Schwerbehindertenausweis .

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