Arbeitserprobung
Die
Arbeitserprobung
ist ein Angebot für junge Menschen mit
Behinderung
. Sie zählt zu den
berufsvorbereitenden Maßnahmen
und dient der Abklärung der intellektuellen oder körperlichen
Eignung
sowie der Motivation für eine vorgesehene Berufsrichtung.
Die Arbeitserprobung wird durch die
Berufsberatung
der
Agentur für Arbeit
vermittelt und finanziert, wenn die Berufsberatung für behinderte Menschen auch nach Einschaltung des Ärztlichen Dienstes oder des Psychologischen Dienstes noch keinen abschließenden Eingliederungsvorschlag unterbreiten kann, der den persönlichen Voraussetzungen des Rehabilitanden entspricht.
Arbeitserprobungen finden in
Rehabilitationseinrichtungen
(
Berufsbildungswerken
,
Berufsförderungswerken
oder Einrichtungen zur
Medizinisch-beruflichen Rehabilitation
) statt und dauern bis zu vier Wochen.
Ziel der Arbeitserprobung ist es, gemeinsam mit dem Rehabilitanden die berufliche Eignung für ein bestimmtes Berufsziel und die Auswahl von erforderlichen
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
zu klären (§ 33 Absatz 4
SGB IX
). Der Rehabilitand kann bei der Arbeitserprobung typische Tätigkeiten eines Berufes oder eines Berufsfeldes kennen lernen und die eigenen Fähigkeiten, Stärken und Einschränkungen durch konkretes Ausprobieren an beruflichen Aufgaben herausfinden.
Dabei wird auch geklärt, ob für den Ausbildungsplatz eine bestimmte Ausstattung (
Technische Hilfen
) gebraucht wird und ob im Unterricht der Berufsschule stützende Hilfen erforderlich sind. Darüber hinaus soll die Leistungsfähigkeit des Betroffenen getestet werden. Art und Dauer der Arbeitserprobung werden mit dem behinderten Menschen im Einzelfall durch den zuständigen
Rehabilitationsträger
festgelegt (§ 6 Absatz 1
SGB IX
).