Änderungskündigung
Bei einer
Änderungskündigung
wird ein Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem Angebot gekündigt, einen neuen Vertrag abzuschließen, um ihn zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Das bisherige Arbeitsverhältnis kann
außerordentlich
(in der Regel dann fristlos) oder
ordentlich
(unter Einhaltung der Mindestkündigungsfrist) gekündigt werden.
Das Kündigungsschutzgesetz (
KSchG
) verlangt für die Wirksamkeit der Änderungskündigung das Vorliegen von Kündigungsgründen im Sinne von § 1 Absatz 2
KSchG
und für eine rechtserhebliche Beanstandung die Einhaltung der dreiwöchigen Klagefrist.
Soll ein
schwerbehinderter
Mitarbeiter eine Änderungskündigung erhalten, ist es wie bei der
Kündigung
notwendig, vorher die
Zustimmung
des
Integrationsamtes
einzuholen.