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Lexikon von A bis Z

Schwerbehindertenrecht

Das frühere Schwerbehindertengesetz ( SchwbG ) ist mit Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 als Schwerbehindertenrecht im SGB IX aufgegangen. Teil 2 des SGB IX enthält "besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen" und somit das Schwerbehindertenrecht im engeren Sinne (§ 68 bis § 160).

Im Schwerbehindertenrecht finden sich nähere Bestimmungen beispielsweise zur Definition von Schwerbehinderung und Gleichstellung , zu Beschäftigungspflichten der Arbeitgeber, zum besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, zur unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr oder zur Wahl und zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung .

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