Nachgehende Hilfen / Nachsorge
Der Begriff der Nachgehenden Hilfen/Nachgehenden Betreuung/Nachsorge im Bereich der Rehabilitation bezeichnet
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Nachsorgeleistungen zur Sicherung der Nachhaltigkeit des Rehabilitationserfolgs (zur weiteren Verbesserung noch eingeschränkter Fähigkeiten, Etablierung von Lebensstiländerungen, Verstärkung der Selbstwirksamkeitseffekte, nachhaliger Transfer des Gelernten in den Alltag, Förderung von persönlicher und sozialer Kompetenz, Minderung von Schnittstellenproblemen in der Gesundheitsversorgung).
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Leistungen zur ambulanten Nachsorge bei Abhängigkeitskranken, wenn im Anschluss an die stationäre Entwöhnungsbehandlung alleiniger
Selbsthilfegruppenanschluss
nicht ausreichend ist.
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Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
nach § 44 Absatz 1 Nummer 3, 4
SGB IX
, die sich an eine medizinische Rehabilitation anschließen - beispielsweise ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder Funktionstraining.
Nachgehende Hilfen nach Abschluss ärztlicher oder ärztlich verordneter Leistungen sollen zur Verstärkung und Sicherung von primären Hilfen Krankheiten,
Behinderungen
und andere Nachteile für die Zukunft nach Möglichkeit ausschließen und/oder mildern.
Im Bereich der Rehabilitation ist der Kostenträger der zuständige
Rehabilitationsträger
. So können behinderte Menschen beim Übergang in eine Beschäftigung auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt
von der
Agentur für Arbeit
durch eine nachgehende (sozialpädagogische) Betreuung gefördert werden, die Hilfestellung bei der Eingliederung am
Arbeitsplatz
bietet - und zwar nach einer
Ausbildung
oder
Weiterbildung
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in einer außerbetrieblichen Einrichtung oder
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in einer Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation, das heißt in einem
Berufsbildungswerk
,
Berufsförderungswerk
oder in einer sonstigen Einrichtung.