Arbeitgeber können
schwerbehinderte
Arbeitnehmer für eine bis zu drei Monate dauernde
Probebeschäftigung
einstellen, um deren berufliche Eingliederung zu verbessern. Die Kosten für die Probebeschäftigung können sie erstattet bekommen.
Während der Probebeschäftigung bekommt der probeweise Beschäftigte Lohn
bzw.
Gehalt. Er befindet sich während dieser Zeit in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
Arbeitgeber beantragen die Probebeschäftigung bei der
Agentur für Arbeit
. Der Antrag muss bereits vor der Einstellung des schwerbehinderten Menschen gestellt werden.
Neben dem Lohn
bzw.
Gehalt können auch andere im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstandenen Kosten erstattet werden.
Der
besondere Kündigungsschutz
für schwerbehinderte Menschen gilt erst nach sechs Monaten und trifft daher hier nicht zu.
Neben der von der Agentur für Arbeit geförderten Probebeschäftigung gibt es auch die Möglichkeit, vom Integrationsamt gefördert zu werden. Arbeitgeber können im Rahmen der Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen , die mit der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen verbunden sind, auch für Probebeschäftigungen und Praktika Zuschüsse erhalten.
Die schwerbehinderten Menschen müssen in diesem Fall jedoch in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sein und an einer Maßnahme zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt teilnehmen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die außergewöhnlichen Belastungen nicht durch die in dieser Zeit erbrachten Leistungen der Rehabilitationsträger abgedeckt werden. Höhe und Dauer der Zuschüsse richten sich hier nach dem Einzelfall.
Stand: Februar 2013