Entgeltersatzleistungen werden von den Sozialversicherungsträgern zum Ausgleich ausfallenden Einkommens gewährt (in der Regel Arbeitsentgelt , zum Beispiel wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit).
Entgeltersatzleistungen sind nach § 3 Absatz 4 SGB III :
Entgeltersatzleistungen gehören zu den Leistungen zum Lebensunterhalt. Im Sinne des
SGB IX
werden sie von den
Rehabilitationsträgern
im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Sie dienen dazu, den Einkommensverlust auszugleichen, der den Leistungsberechtigten aufgrund der Teilnahme an den Leistungen zur Teilhabe entsteht. Je nach Leistung und zuständigem Rehabilitationsträger handelt es sich um Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder
Übergangsgeld
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Stand: März 2012