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Einarbeitung

Die Agentur für Arbeit kann die Einarbeitung (schwer-)behinderter Menschen im Rahmen ihrer Eingliederung in Arbeit und Beruf finanziell fördern (§ 90 SGB III ). Für einen erhöhten Einarbeitungsaufwand können Arbeitgeber Eingliederungszuschüsse für bis zu 24 Monate erhalten.

Stand: März 2012

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