Leitsätze nach Norm
In den allgemeinen Leitsätzen der
DIN
32977 Teil 1 wird darauf hingewiesen, dass:
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die ergonomischen und humanwissenschaftlichen Erkenntnisse die Grundlage der behinderungsgerechten Gestaltung bilden,
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die Eigenschaften, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bedürfnisse der behinderten Mitarbeiter in die Arbeitsplatzgestaltung einfließen sollen,
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behinderungsgerechtes Gestalten nicht nur auf den Einzelfall bezogen werden soll, sondern auch auf die Belange einer oder mehrerer Behindertengruppen abgestimmt werden soll,
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eine behinderungsgerechte Gestaltung zur Erhaltung und Förderung der vorhandenen Funktionen eines behinderten Mitarbeiters dient und bei einem Funktionsausfall den Ersatz durch alternative Fähigkeiten ermöglichen soll,
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bei einer Gestaltung für Menschen mit Behinderungen auch die Aspekte der Arbeitssicherheit (Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenverordnung
usw.
) berücksichtigt werden müssen und zusätzlich noch auf besondere Risiken für Menschen mit Behinderungen hingewiesen werden muss,
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die behinderungsgerechte Gestaltung möglichst nicht als besondere Maßnahme auffallen soll und die betreffenden Maßnahmen auch von Nichtbehinderten ohne zusätzliche Beanspruchung genutzt werden können.
Allgemein gilt:
Der behinderungsgerecht gestaltete
Arbeitsplatz
ist das Ergebnis einer grundlegenden
ergonomischen Gestaltung
unter Beachtung notwendiger behinderungsbezogener Gestaltungsmaßnahmen und
gesetzlicher Vorgaben
mit dem Ziel die Beschäftigung zu ermöglichen und zu sichern.
(vh)