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Förderung von Integrationsfirmen

Mit dem SGB IX wurde im Jahr 2001 ein rechtlicher Rahmen für die Förderung von Integrationsfirmen (Laut SGB IX : "Integrationsprojekte") geschaffen. Zu dieser Zeit gab es bereits mehr als 250 solcher Betriebe, die damals Selbsthilfefirmen hießen und teilweise bereits gegen Ende der 70er-Jahre entstanden waren. Nach einem anfänglichen Gründungsboom stagniert mittlerweile die Zahl der Integrationsfirmen.

Im Jahr 2012 existierten 726 Integrationsunternehmen mit 21.534 Beschäftigten. Der Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten lag bei über 10.164. Davon gehörten 9.027 Personen zur Gruppe der besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen gemäß § 132 SGB IX (Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen - BIH 2013). Für diesen Personenkreis käme sonst nur eine Beschäftigung in der WfbM in Betracht.

Finanzierung durch die Ausgleichsabgabe

Die Integrationsfirmen können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter finanziell gefördert werden. Sie erhalten aber keine Zuschüsse, die ihnen im Wettbewerb Vorteile gegenüber anderen Unternehmen verschaffen. Die Förderung durch das Integrationsamt entspricht der Förderung, die jeder Arbeitgeber bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung beantragen kann. Die Integrationsfirmen erhalten diese Zuschüsse jedoch in pauschalierter Form.

Zuschüsse können von den zuständigen Integrationsämtern gewährt werden für:

  • Investitionskosten, die bei der Neuschaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen entstehen. Hierzu zählen Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung des Arbeitsplatzes (zum Beispiel: Bau- und Sachinvestitionen, Architektenleistungen, Maschinen, Gerätschaften, Büroausstattung).
  • Kosten, die bei der betriebswirtschaftlichen Beratung anfallen.
  • die Abdeckung des besonderen Aufwandes (zum Beispiel: arbeitsbegleitende Betreuung, psychosoziale Betreuung, Minderleistung der schwerbehinderten Beschäftigten).


Außerdem können Integrationsfirmen, wie allen anderen Arbeitgebern auch, Eingliederungszuschüsse von den Agenturen für Arbeit für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewährt werden.


(na)

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