Mit dem
SGB IX
wurde im Jahr 2001 ein rechtlicher Rahmen für die Förderung von Integrationsfirmen (Laut
SGB IX
: "Integrationsprojekte") geschaffen. Zu dieser Zeit gab es bereits mehr als 250 solcher Betriebe, die damals Selbsthilfefirmen hießen und teilweise bereits gegen Ende der 70er-Jahre entstanden waren. Nach einem anfänglichen Gründungsboom stagniert mittlerweile die Zahl der Integrationsfirmen.
Im Jahr 2012 existierten 726 Integrationsunternehmen mit 21.534 Beschäftigten. Der Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten lag bei über 10.164. Davon gehörten 9.027 Personen zur Gruppe der
besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen
gemäß § 132
SGB IX
(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen - BIH 2013). Für diesen Personenkreis käme sonst nur eine Beschäftigung in der
WfbM
in Betracht.
Die Integrationsfirmen können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter finanziell gefördert werden. Sie erhalten aber keine Zuschüsse, die ihnen im Wettbewerb Vorteile gegenüber anderen Unternehmen verschaffen. Die Förderung durch das Integrationsamt entspricht der Förderung, die jeder Arbeitgeber bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung beantragen kann. Die Integrationsfirmen erhalten diese Zuschüsse jedoch in pauschalierter Form.
Zuschüsse können von den zuständigen Integrationsämtern gewährt werden für:
Außerdem können Integrationsfirmen, wie allen anderen Arbeitgebern auch,
Eingliederungszuschüsse
von den Agenturen für Arbeit für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewährt werden.
(na)