Spätestens dann, wenn Sie länger oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt sind, sollte Ihr Arbeitgeber mit Ihnen sowie mit
allen in Frage kommenden innerbetrieblichen Beteiligten
in den Dialog treten, um gemeinsam mit Ihnen zu klären, was im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (
BEM
) getan werden kann.
Eine allgemeingültige Vorgehensweise gibt es dabei nicht. Es ist dem Arbeitgeber und den betrieblichen Beteiligten überlassen, das konkrete Verfahren des Eingliederungsmanagements individuell zu gestalten - idealerweise wird es dabei in die bestehenden Strukturen des Unternehmens eingebunden.
Fünf Schritte im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Obgleich es kein allgemeingültiges Verfahren gibt, sind bestimmte Schritte für die praktische Durchführung eines
BEM
besonders sinnvoll. Dabei umfasst es immer nur die Schritte, die erforderlich sind, um die gesteckten Ziele zu erreichen, zum Beispiel folgende:
1. Früherkennung gesundheitlicher Probleme
-
Der jeweilige Personalverantwortliche dokumentiert die krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeitszeiten der letzten zwölf Monate und
-
identifiziert auf diese Weise Mitarbeiter, die Unterstützung für eine (Wieder-)Eingliederung benötigen (mehr als 30 Arbeitsunfähigkeitstage),
-
sodann informiert er den Arbeitgeber
bzw.
den
BEM
-Verantwortlichen.
2. Erstkontakt
-
Der Arbeitgeber/
BEM
-Verantwortliche nimmt mündlich oder schriftlich einen ersten Kontakt zu dem betroffenen Mitarbeiter auf, informiert ihn über das
BEM
und lädt ihn zu einem
persönlichen Gespräch
ein.
-
Möglichkeiten und Ziele eines
BEM
werden erläutert sowie Art und Umfang der zu erhebenden Daten.
-
Der
Schutz persönlicher Daten
wird garantiert.
Gibt der betroffene Mitarbeiter seine Zustimmung, an einem
BEM
mitzuwirken, kann das eigentliche Verfahren beginnen.
3. Folgegespräche, Fallbesprechung im Team
-
Zur Koordinierung des
BEM
gibt es gegebenenfalls eine betriebliche Schaltstelle - zum Beispiel ein
Integrationsteam
, in dem Verantwortungsbereiche bestimmt und festgelegt werden.
4. Vereinbarung und Umsetzung konkreter Maßnamen
-
Im Zuge des
BEM
werden einzelfallbezogene Situations- und Vergleichsanalysen durchgeführt und bewertet (zum Beispiel Arbeitsplatzbegehung, Arbeitsplatzanalyse, Profilvergleichsanalyse, Gesundheitsbericht, Gefährdungsanalysen, Work Ability Index
etc.
) und
-
konkrete Maßnahmen
entwickelt.
-
Gegebenenfalls arbeitet das Unternehmen auch mit
externen Partnern
zusammen.
-
Vereinbarungen zum
BEM
werden bekanntgemacht, zum Beispiel im Rahmen einer
Betriebs- oder Integrationsvereinbarung
.
5. Erfolgsüberprüfung
-
Geplante Maßnahmen werden durchgeführt und dokumentiert.
-
Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird überprüft.
-
Um es langfristig zu etablieren, wird das
BEM
angepasst, verbessert und systematisiert.
(ml)