Lohnt sich Betriebliches Eingliederungsmanagement?
Mit der Änderung des
Paragrafen 84 Absatz 2
SGB IX
hat der Gesetzgeber auf den immer weiter steigenden Altersdurchschnitt der berufstätigen Bevölkerung reagiert.
Arbeitgeber sind aufgefordert, mit Ihnen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (
BEM
) durchzuführen, wenn Sie länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind - aber lohnt sich Betriebliches Eingliederungsmanagement auch für Sie?
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Nach Ihrer Akuterkrankung beziehungsweise bei drohender Erkrankung bleibt in der Regel ausreichend Zeit, einen geeigneten Arbeitsplatz entweder durch entsprechende Ausstattung des bisherigen Arbeitsplatzes oder durch den Wechsel innerhalb des Betriebes zu finden.
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Sollten für einen innerbetrieblichen Arbeitsplatzwechsel Schulungen notwendig sein, können diese gefördert und rechtzeitig durchgeführt werden.
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Gegebenenfalls nehmen Sie Ihre Arbeit auf schonende Weise in einer
Stufenweisen Wiedereingliederung
wieder auf.
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Sie erhalten schneller vollen Lohn statt Krankengeld.
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Ihre berufliche Teilhabe bleibt erhalten - dieser Aspekt hat für viele Arbeitnehmer einen hohen Stellenwert und große Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl der Betroffenen.
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Ihre Arbeitslosigkeit aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen wird vermieden.
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Ihre Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz wird vermieden.
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Ihre Zufriedenheit am Arbeitsplatz steigt.
Häufige Fragen und Antworten zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (
BEM
)
auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung
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zum Anwendungsbereich des
Paragrafen 84 Absatz 2
SGB IX
,
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zur Beteiligung der betroffenen Person,
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zu den Folgen eines fehlenden
BEM
für den Arbeitgeber und
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zur Umsetzung des
BEM
finden Sie in den "Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement" des
LVR
Rheinland (
siehe rechte Spalte
).
(ml)