| Laufzeit: | 01.03.2010 bis 31.12.2017 |
| Förderumfang: | maximal 3.000 Euro |
| Art der Förderung: | Prämie |
| Förderberechtigte: | Werkstätten für behinderte Menschen |
| Ansprechpartner: | Die Regionalstellen des Integrationsamtes beim Zentrum Bayern Familie und Soziales |
Mit dem Sonderprogramm "Werkstatt Inklusiv" zur Schaffung von neuen Außenarbeitsplätzen in Werkstätten für behinderte Menschen ( WfbM ) fördert das Bayerische Sozialministerium im Zeitraum vom 1. März 2010 bis zum 31. Dezember 2017 die Einrichtung von bis zu 600 neuen Einzelaußenarbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bei Arbeitgebern des ersten Arbeitsmarktes.
Zuständigkeit:
Die Regionalstellen des Integrationsamtes beim Zentrum Bayern Familie und Soziales sind für die Gewährung der Leistungen zuständig.
Inhalt:
Für eine Förderung geeignet sind alle WfbM , die neue Einzelaußenarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen bei Arbeitgebern des ersten Arbeitsmarktes einrichten. Für die Schaffung von Gruppenarbeitsplätzen wird keine Prämie ausgereicht.
Zielgruppe sind Werkstattbeschäftigte im Arbeitsbereich der WfbM .
Integrationsunternehmen und andere rechtlich oder tatsächlich zurechenbare Wirtschaftsbetriebe desselben Trägers einer WfbM sollen für diese Förderung nicht in Betracht kommen.
Förderinhalte:
Die Förderung der neuen Plätze erfolgt als Prämie an die WfbM . Sie kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn Sie vor Schaffung der neuen Plätze bei der jeweiligen Regionalstelle des Integrationsamtes beim Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragt und genehmigt worden ist.
Um eine gewisse Nachhaltigkeit zu gewährleisten, soll die Prämiengewährung and die Bedingung geknüpft sein, dass der Außenarbeitsplatz mindestens für die Dauer von einem Jahr besteht. Ein Beschäftigtenwechsel kann jedoch stattfinden.
Die Prämie kann bis maximal 3.000 Euro betragen.
Die Prämie gestaltet sich wie folgt:
Ein Beschäftigungsnachweis ist zu erbringen.
(Na 01/2016)