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Bayern: Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte schnell eingliedern (LASSE)

Förderzeitraum: 1. Dezember 2014 bis 31. März 2017
Zielgruppe: langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen
Förderberechtigte: Bayerische Arbeitgeber: die für die Zielgruppe zunächst ein Praktikum anbieten. Anschließend soll eine Übernahme in ein festes Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis erfolgen.
Förderumfang: Intensive Betreuung durch Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes während des gesamten Prozesses
Ansprechpartner: Integrationsamt Bayern (siehe "Kontakt" in der rechten Spalte)

Ziel:

Langzeitarbeitlose schwerbehinderte Menschen sollen für den Arbeitsmarkt fit gemacht werden und schnell in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingegliedert werden.

Ablauf:

Arbeitgeber sollen einem schwerbehinderten Menschen zunächst einen Praktikumsplatz anbieten. Während dieser Erprobungsphase lernen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen. Nach dem Praktikum soll die Übernahme in ein festes Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis erfolgen. Während des gesamten Prozesses werden Arbeitgeber und -nehmer durch Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes ( IFD ) betreut. Nach der Übernahme in eine Festanstellung ist eine Nachbetreuung von einem halben Jahr möglich.

Förderinhalte:

  • Der Arbeitgeber wird durch Mitarbeiter des IFD während des gesamten Prozesses betreut:
  • Der IFD hilft dem Arbeitgeber dabei, Beschäftigungsmöglichkeiten auszumachen.
  • Der IFD sorgt für die Auswahl geeigneter Bewerber.
  • Bei Problemen kann der Arbeitgeber die IFD -Mitarbeiter direkt ansprechen.
  • Der IFD hilft bei der Einarbeitung der schwerbehinderten Menschen: Abläufe werden eingeübt, die soziale Integration unterstützt. Muss ein Arbeitsplatz behinderungsgerecht umgerüstet werden, klärt der IFD den Arbeitgeber über technische und finanzielle Möglichkeiten auf und hilft bei der Antragstellung.
  • Nach Übernahme des Arbeitnehmers in ein festes Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis wird die Betreuung bei Bedarf durch die IFD -Mitarbeiter noch mindestens sechs Monate fortgeführt.

(Na 3/2015)

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