Das Portal zu Arbeitsleben und Behinderung

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Rheinland-Pfalz

  • Arbeitgeber, die behinderte Menschen ausbilden oder beschäftigen, können Fördermittel aus folgenden Landessonderprogrammen erhalten:

Ausbildung:

  • nur Regelförderung möglich

Beschäftigung:

Regelförderung

Die Landesprogramme ergänzen das gesetzliche Instrumentarium zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.

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