Das Portal zu Arbeitsleben und Behinderung

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Ansprechpartner für Betriebliches Eingliederungsmanagement

Es ist zwar der ungewöhnlichere Weg, dennoch können Sie Ihren Arbeitgeber , Ihren Rehabilitationsträger (bei der Gemeinsamen Servicestelle ) oder im Falle einer Schwerbehinderung Ihr Integrationsamt auch von sich aus auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM ) ansprechen, wenn

  • Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz gesundheitlich beeinträchtigt fühlen,
  • Sie langfristig oder häufig erkrankt sind oder eine chronische Erkrankung droht,
  • Ihnen eine Stufenweise Wiedereingliederung empfohlen wurde,
  • Sie von einer Behinderung bedroht sind,
  • Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Schwerbehinderung haben,
  • Sie Interesse an gesundheitsfördernden Maßnahmen haben.


Die örtliche Servicestelle/das Integrationsamt wird prüfen, ob in Ihrem Falle Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen.


(ml)

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