Es ist zwar der ungewöhnlichere Weg, dennoch können Sie Ihren Arbeitgeber , Ihren Rehabilitationsträger (bei der Gemeinsamen Servicestelle ) oder im Falle einer Schwerbehinderung Ihr Integrationsamt auch von sich aus auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM ) ansprechen, wenn
Die örtliche Servicestelle/das Integrationsamt wird prüfen, ob in Ihrem Falle Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen.
(ml)