Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Bildungsmaßnahmen, die ihre berufliche Entwicklung fördern. Auch bei außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung haben sie Anspruch auf Erleichterungen im zumutbaren Umfang ( SGB IX § 81 Absatz 4).
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(me)