Die Kammern beraten ihre Mitgliedsunternehmen auch zum Thema Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Sie informieren über rechtliche Gesichtspunkte, verweisen auf die Angebote und Aufgaben der Integrationsämter und Integrationsfachdienste und stellen gegebenenfalls den Kontakt her. Meist erfolgt diese Beratung durch die Rechtsabteilung.
Bei den
Handwerkskammern,
den
Industrie- und Handelskammern
, und den
Landwirtschaftskammern
stehen zunehmend spezielle
Fach-
bzw.
Integrationsberater
zur Verfügung, die über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen informieren.
Das Angebot umfasst unter anderem:
Die Adressen der Fachberater finden Sie unter "Kontaktadressen" (rechte Spalte).
Darüber hinaus bieten auch die Landesinnungsverbände sowie die regionalen Innungen umfangreiche Beratungsdienste an. Die Adresse Ihrer Innung finden Sie ausgehend von dieser Seite:
Regionale Vereinigungen des ZDH
(se)
Das Angebot der Kammern wird noch ausgebaut. Eine Anfrage bei Ihrer Kammer lohnt deshalb auch, wenn Sie unter Kontaktadressen noch keine Fachberatung gefunden haben.