Einstiegsqualifizierungen ( EQ ) werden seit 2007 von den Agenturen für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende als gesetzliche Regelleistung gefördert ( § 54a SGB III ).
Für eine sechs- bis zwölfmonatige Teilnahme an einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung wird ein Zertifikat der entsprechenden Kammer ausgestellt, mit dem das Praktikum auf die anschließende Berufsausbildung angerechnet werden kann.
Ursprünglich wurde das EQJ -Programm (Einstiegsqualifizierung Jugendlicher) im Herbst 2004 als Beitrag der Bundesregierung zum Ausbildungspakt aufgelegt. Seitdem wird die Teilnahme an einer sechs- bis zwölfmonatigen betrieblichen Einstiegsqualifizierung als Brücke in die Berufsausbildung gefördert.