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Einstiegsqualifizierung

Einstiegsqualifizierungen ( EQ ) werden seit 2007 von den Agenturen für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende als gesetzliche Regelleistung gefördert ( § 54a SGB III ).

Für eine sechs- bis zwölfmonatige Teilnahme an einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung wird ein Zertifikat der entsprechenden Kammer ausgestellt, mit dem das Praktikum auf die anschließende Berufsausbildung angerechnet werden kann.

Ursprünglich wurde das EQJ -Programm (Einstiegsqualifizierung Jugendlicher) im Herbst 2004 als Beitrag der Bundesregierung zum Ausbildungspakt aufgelegt. Seitdem wird die Teilnahme an einer sechs- bis zwölfmonatigen betrieblichen Einstiegsqualifizierung als Brücke in die Berufsausbildung gefördert.

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